„numquam abrogata“?

„numquam abrogata“?
„numquam abrogata“?

Kirchenrechtliche Reflexionen über das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ Papst Benedikts XVI.

Sowohl Papst Benedikt XVI. als auch Papst Franziskus haben sich zur Frage der Wiederzulassung der liturgischen Feiern nach dem Missale von 1962 geäußert. Ging es jenem dabei um eine Integration traditionalistischer Kreise in die lateinische Kirche und um eine – seiner Meinung nach – notwendige Verbesserung der liturgischen Ästhetik, so Letzterem um eine dem aggiornamento dienende Feier der Heilsgeheimnisse der Kirche. Seit dessen Enzyklika Evangelii gaudium ist etwas Ruhe eingekehrt. Die theologischen und rechtlichen Fragen bleiben freilich offen und verdienen eine vertiefte Untersuchung.

Dem hat sich Christian Binder detailliert in seiner Quellenanalyse zugewandt und das Für und Wider in dieser Diskussion einander kritisch gegenübergestellt und in eine eigene Stellungnahme münden lassen. Die Arbeit bietet nicht nur eine auch für den fachlichen Laien gut verständliche Analyse der Quellen, sondern auch eine darauf basierende engagierte Positionsbestimmung, mit der die fachwissenschaftliche Diskussion bereichert wird.


Autor:
Christian Binder hat an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Katholische Theologie und Geschichte für das Lehramt an Gymnasien studiert und ist derzeit Lehrer an der Humboldt-Schule in Wiesbaden. Die dieser Publikation zugrunde liegende Arbeit wurde 2014 mit dem Josef Maria Reuß-Preis der Stiftung des Mainzer Priesterseminars ausgezeichnet.

184 Seiten
14 x 22,5 cm. Broschur
€ 14,90 (D) / € 15,40 (A)
ISBN 978-3-429-03990-5

Das eBook finden Sie in unserem Online-Shop als PDF und ePub:
ISBN 978-3-429-04884-6 / € 12,99 (PDF)
ISBN 978-3-429-06304-7 / € 12,99 (ePub)

Reihe "Mainzer Beiträge zu Kirchen- und Religionsrecht", Band 2

1. Auflage 2017

 
 
 
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